Gutscheine: Wie lange sind sie gültig?

Zu Weihnachten wurden wie jedes Jahr auch diesmal wieder zahlreiche Gutscheine verschenkt. Sie sind praktisch, denn so trifft das Präsent garantiert den Geschmack des Beschenkten. Immerhin kann er sich das Geschenk dann selbst aussuchen. Viele Gutscheine wandern allerdings erst einmal in Schubladen, bleiben dort liegen und werden irgendwann vergessen – bis sie eines Tages, vielleicht erst nach einem Jahr, plötzlich wieder auftauchen. Was nun? Ist der Gutschein nach 12 Monaten bereits abgelaufen?

Von Rechts wegen verfallen Gutscheine erst nach drei Jahren. Das gilt für alle Geschenk-Bons, auf denen keine abweichende Frist vermerkt ist. Der Ablaufzeitraum beginnt allerdings erst zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ein 2011 verschenkter Gutschein ohne Befristung kann also noch bis zu Silvester 2014 eingetauscht werden. Es gilt allerdings: Getauscht werden kann der Gutschein nur gegen Ware. Bares gibt es vom Händler nicht zurück.

Viele Händler geben eine Befristung für ihren Gutschein vor. Beträgt die Frist mindestens ein Jahr, ist dies auch rechtlich zulässig. Nur bei Fristen, die kürzer sind als 12 Monate, kann der Beschenkte noch auf seinem Recht für einen Eintausch bestehen. Eine Chance gibt es aber, immerhin ein wenig Geld wiederzubekommen: Da der Händler bereits für den Gutschein bezahlt wurde, darf der Beschenkte einen Teil der Wertsumme zurückverlangen. Abgezogen wird davon in der Regel der dem Händler entgangene Gewinn in Höhe zwischen 15 und 25 Prozent. Rechtlich gesehen darf man einen Gutschein übrigens durchaus stückeln und nur Teilsummen einlösen.



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Datum: Mittwoch, 4. Januar 2012 12:40
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